BuS-Betreuung für BGW-Mitgliedsbetriebe
Wie finde ich die passende Betreuungsform für meine Firma im Bereich Arbeitsschutz?
Bereits seit 2016 bin ich Kooperationspartnerin der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW). Dabei unterstütze ich Mitgliedsbetriebe bei der Umsetzung der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Vorgaben für Ihr Unternehmen, sowohl vor Ort als auch in Form von Schulungen.
Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung (BuS) – muss ich diese haben?
Jeder Arbeitgeber trägt nach dem Arbeitsschutzgesetz die rechtliche Verantwortung für Arbeitsschutz und Unfallverhütung und ist damit gesetzlich verpflichtet, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit/
Sicherheitsingenieurin/ Sicherheitsfachkraft (SIFA, FaSi) zu bestellen und dies bereits ab einem Beschäftigten. Je nach Anzahl der Beschäftigten stehen verschiedene Betreuungsformen zur Auswahl.
Keine Betreuung gibt es nicht!
Seit dem 01.01.2026 regelt die novellierte Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärztinnen, Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung, konkretisiert die Aufgaben der Akteure im Arbeits-und Gesundheitsschutz und legt den Umfang der Betreuung fest.
Betreuungsformen ab 2026 im Überblick
Welche Form der Betreuung in Frage kommt, hängt von der Betriebsgröße ab:
- Kleinere Betriebe bis 20 Beschäftigte können die Regelbetreuung in vereinfachter Form wählen (Anlage 1). In diesem Fall gibt es keine festgelegten Einsatzzeiten – der Betreuungsumfang richtet sich nach der Gefährdungsbeurteilung.
- Betriebe mit mehr als 20 Beschäftigten müssen entweder in die Regelbetreuung (Anlage 2). Die Regelbetreuung umfasst eine Grundbetreuung mit festgelegten Einsatzzeiten sowie eine betriebsspezifische Betreuung, die auf die konkreten Gegebenheiten im Unternehmen zugeschnitten ist…. oder können auch folgende Möglichkeit wählen:
- Betriebe mit bis zu 50 Beschäftigten können auch die kostengünstigere alternative Betreuung wählen. Hier übernimmt der Arbeitgeber einen Teil der Aufgaben selbst und lässt sich nur bei Bedarf von externen Experten beraten. Voraussetzung ist eine spezielle Qualifizierung.
- Für kleine Betriebe bis 20 Beschäftigte gibt es z.B. bei der BGN das kostenfreie Kompetenzzentren-Modell (Anlage 4). Betriebe mit mehr als 20 und bis zu 50 Beschäftigten können das Unternehmermodell (Anlage 3) wählen.
- Bei Fragen zu den Betreuungsmodellen wenden Sie sich gerne an mich.
>> Hier erfahren Sie mehr zu BGW-Betreuungsangeboten, Schulungsterminen
