Brandschutzberatung
Unter dem Begriff Brandschutz versteht man alle organisatorischen, baulichen und technischen Maßnahmen, durch die der Entstehung eines Brandes oder der Ausbreitung eines Brandes durch Feuer oder Rauch vorgebeugt und durch die die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten bei einem Brand ermöglicht werden.
Die umfangreichen Anforderungen an den betrieblichen Brandschutz sind einer Vielzahl von Rechtsvorschriften oder Richtlinien festgeschrieben, wie z.B. der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern, Vorschriften des Brandschadensversicherers oder der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen
Die Verhütung und die Verhinderung der Ausbreitung von Bränden sowie die Bekämpfung von Entstehungsbränden sind Gemeinschaftsaufgaben aller im Betrieb beschäftigten Personen. Arbeitgeber, Unternehmer und Leiter einer Einrichtung tragen die Verantwortung für die Erreichung dieser Schutzziele im Betrieb. Zum Aufbau einer hierzu erforderlichen Brandschutzorganisation und für die damit verbundenen vielfältigen Aufgaben biete ich folgende Leistungen an: