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Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator auf der Baustelle

Der SiGeKo ist der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator einer Baustelle. Die Aufgaben eines SiGeKo sind in der Baustellenverordnung (BaustellV) geregelt. Die Baustellenverordnung hat das Ziel, durch besondere Maßnahmen zu einer Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten auf einer Baustelle beizutragen. Laut Unfallstatistik sind Beschäftigte aus dem Baubereich im Vergleich zu anderen Wirtschaftszweigen einem besonders hohen Unfall- und Gesundheitsrisiko ausgesetzt. Besondere Gefahren auf Baustellen ergeben sich daraus, dass Arbeiten auf der Baustelle von Beschäftigten verschiedener Arbeitgeber gleichzeitig oder nacheinander ausgeführt werden, was die Abstimmung der Arbeitgeber für die zu treffenden Schutzmaßnahmen erheblich erschwert.

Wann benötigen Sie einen SiGeKo?

Mehrere Arbeitgeber sind bereits dann tätig, wenn Teilleistungen z.B. die Elektro- und Sanitärinstallation durch Nachunternehmer selbstständig und eigenverantwortlich ausgeführt werden. Die Bestellung muss so rechtzeitig erfolgen, dass die während der Planung der Ausführung des Bauvorhabens zu erfüllenden Aufgaben des SiGe-Koordinators erledigt werden können. Bei kleineren und mittleren Baumaßnahmen muss zudem ein SiGe-Koordinator bestellt werden.

Projektplaner haben gegenüber dem Bauherrn eine umfassende Beratungspflicht.Dazu zählt auch, ihn darüber zu informieren, ab wann auf der Baustelle ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGe-Koordinator) eingesetzt werden muss. Vernachlässigen Sie diese Beratungspflicht, drohen erhebliche Haftungsrisiken. Vor allem bei kleinen und mittleren Baumaßnahmen besteht in der Praxis Unsicherheit, ab wann ein SiGe-Koordinator zu bestellen ist.

In Abhängigkeit von Art und Umfang des Bauvorhabens müssen ein oder gegebenenfalls auch mehrere SiGe-Koordinatoren für die Planung sowie für die Ausführung bestellt werden, wenn zu erwarten ist, dass auf der Baustelle Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden – dies ist unabhängig von der Größe des Bauvorhabens.

Wenn der Gesamtarbeitsumfang mehr als 500-Mann-Arbeitstage überschreitet.

Eine Meldepflicht an die zuständige Behörde besteht, also zum Beispiel, wenn auf einer Baustelle durchschnittlich 10 Arbeitskräfte 50 Arbeitstage auf der Baustelle tätig sind.

Wenn „gefährliche Arbeiten“ ausgeführt werden müssen.

Die Rechtsprechung legt den Begriff gefährliche Arbeiten weit aus. Es wird die Auffassung vertreten, dass gebäudeaußenseitige Arbeiten in Höhe von mehr als sieben Metern über dem Erdboden gefährlich sind.

Leistungen gemäß Baustellenverordnung:

Planungsphase vor Baubeginn

  • Gespräche und Koordination mit Behörden
  • Aufzeigen von Lösungsmöglichkeiten
  • Erstellen des SiGe-Plans
  • Analyse der Sicherheitsrisiken
  • Koordination der Maßnahmen nach § 2 Abs. 1 BaustellV
  • Erstellung einer Baustellenordnung
  • Vorankündigung für das zuständige Gewerbeaufsichtsamt
  • Ausarbeiten von sicherheitstechnischen Hinweisen in der Planung zur Ausführung von Gewerken und Gestaltung von Bauteilen sowie für die spätere Nutzung der Anlage
  • Integration von sicherheitstechnischen Belangen in Ausschreibungstexten
  • Beratung bei der Erstellung des Bauablaufplanes
  • Beratung bei der Planung der Notfallorganisation für die Baustelle
  • Beratung bei der Planung der Baustelleneinrichtung (Sicherheit, Hygiene, Ordnung)
  • Beratung bei der Erstellung des Brandschutzkonzeptes der Baustelle
  • Beratung bei der Erstellung eines Umweltschutzkonzeptes der Baustelle

Während der Bauphase

  • Baustellenbegehungen
  • Einschreiten bei Gefahr
  • Einweisung der beteiligten Firmen
  • Koordinierung der Anwendung der allgemeinen Grundsätze nach § 4 Arbeitsschutzgesetz
  • Kontinuierliche Fortschreibung des SiGe-Planes
  • Mitwirkung bei der Fortschreibung des Bauablaufplanes
  • Sicherheitstechnische Einweisung der Verantwortlichen der Baufirmen vor der Arbeitsaufnahme in den SiGe-Plan
  • Kontrolle der Einhaltung der Sicherheitsvorschriften auf der Baustelle
  • Festlegung von Schutzmaßnahmen beim Erkennen von Sicherheitsmängeln
  • Ansprechpartner für Fragestellungen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes
  • Dokumentation von festgestellten Sicherheitsmängeln, veranlassten Maßnahmen, Wirksamkeitskontrollen und sonstigen sicherheitsrelevanten Vorgängen
  • Teilnahme an Baustellenbesprechungen
  • Ansprechpartner für Aufsichtsbehörden und Unfallversicherungsträgern in Fragen der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination auf der Baustelle

Nach Fertigstellung

  • Zusammenstellung der Unterlagen zum Betrieb des Gebäudes

Ihre Vorteile

Auch für kleinere Baustellen lassen sich die Vorteile durch den Einsatz eines SiGe- Koordinators schnell feststellen:

  • Präventives statt Korrektives Handeln, sodass Unfälle und Störungen vermieden werden können
  • Zusammenarbeit mit Behörden und Unfallversicherungsträgern z.B. BG Bau laufen meist reibungslos ab
  • Sicherheitsmaßnahmen werden entsprechend des Baufortschrittes geplant und nicht erst auf Anweisungen von Behörden ergriffen
  • Gesetzliche und berufsgenossenschaftliche Vorschriften zum Arbeits- und Gesundheitsschutzes werden beachtet
  • Die Bauarbeiten laufen durch die Koordination im Wesentlichen störungsfreier
  • Dokumentationen werden entsprechend der Vorschriften erstellt
  • Für spätere Arbeiten an der baulichen Anlage (z.B. Wartungs- und Pflegearbeiten) wird bereits im Vorfeld eine Sicherheitsdokumentation erstellt, welche als Grundlage für die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung dienen kann.

Selbst wenn es keine Verpflichtung durch die Baustellenverordnung gäbe, sollte den Bauherrn also an der Bestellung eines SiGe- Koordinators gelegen sein.