BGW Arbeitssicherheit MV Uta Richter

Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung (BuS) – muss ich diese haben?

Jeder Arbeitgeber trägt nach dem Arbeitsschutzgesetz die rechtliche Verantwortung für Arbeitsschutz und Unfallverhütung und ist damit gesetzlich verpflichtet, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit/Sicherheitsingenieur/ Sicherheitsfachkraft (SIFA, FaSi) zu bestellen und dies bereits ab einem Mitarbeiter.  Je nach Mitarbeiterzahl stehen drei Betreuungsformen zur Auswahl.

Seit 2011 ist mit der DGUV Vorschrift 2 für alle Betriebe des gewerblichen und öffentlichen Bereiches ein einheitliches Regelwerk zur Anwendung des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) in Kraft getreten. Die Vorschrift regelt die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung und konkretisiert die Aufgaben des Betriebsarztes und der Fachkraft für Arbeitssicherheit und legt die erforderlichen Betreuungsstunden fest. Die DGUV Vorschrift 2 unterscheidet bei der Festlegung des Umfangs der Betreuung zwischen einer „Regelbetreuung“ und einer „alternativen Betreuung“.

Je nach Anzahl der Mitarbeiter gibt es abgestimmt mit der berufsgenossenschaftlichen DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ drei Betriebsgrößen, an denen sich die Betreuungsvarianten orientieren. Für eine persönliche Beratung können Sie gern Kontakt mit mir aufnehmen oder sich vorab hier informieren:

 


bis 10 Mitarbeiter

  • Variante 1 – Regelbetreuung. Sie wollen die Aufgaben im Arbeitsschutz im Großteil an eine Fachkraft für Arbeitssicherheit abgeben. Sie erhalten eine Grundbetreuung sowie eine anlassbezogene Betreuung. Diese findet mindestens alle 5 Jahre vor Ort in Ihrem Betrieb statt.
  • Variante 2 – Alternative Betreuung. Sie wollen selbst aktiv im Arbeitsschutz mitwirken. Für diese Variante können Sie an einer Unternehmerschulung teilnehmen.

 


11 bis 50 Mitarbeiter

  • Variante 1 – Regelbetreuung. Sie wollen die Aufgaben im Arbeitsschutz im Großteil an eine Fachkraft für Arbeitssicherheit abgeben. Sie erhalten eine Grundbetreuung mit festen jährlichen Einsatzzeiten bei Ihnen vor Ort sowie eine betriebsspezifische Betreuung für Ihre individuellen Erfordernisse.
  • Variante 2 – Alternative Betreuung. Sie wollen selbst aktiv im Arbeitsschutz mitwirken. Für diese Variante können Sie an einer Unternehmerschulung teilnehmen.

ab 51 Mitarbeiter

  • Variante 1 – Regelbetreuung. Ab einer Betriebsgrößevon 51 Mitarbeitern ist eine Regelbetreuung vorgeschrieben. Die Aufgaben im Arbeitsschutz werden im Großteil an eine Fachkraft für Arbeitssicherheit abgeben. Sie erhalten eine Grundbetreuung mit festen jährlichen Einsatzzeiten bei Ihnen vor Ort sowie eine betriebsspezifische Betreuung für Ihre individuellen Erfordernisse.

(nach DGUV Vorschrift 2, Anlage 1)

Die Betreuung setzt sich aus Grundbetreuung + anlassbezogener Betreuung zusammen.

Die Grundbetreuung in Betrieben mit bis zu 10 Beschäftigten beinhaltet die Unterstützung bei der Erstellung bzw. der Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung. Sie muss spätestens nach 5 Jahren wiederholt werden.

Zum Ablauf: Mindestens alle 5 Jahre wird ein Vor-Ort-Termin zur Begehung der Arbeitsplätze und Erstellung/Aktualisierung der Gefährdungsanalyse vereinbart. Eine zusätzliche vertragliche Bindung an einen Betriebsarzt/Facharzt für Arbeitsmedizin ist nicht notwendig, die arbeitsmedizinische Vorsorge muss aber trotzdem entsprechend der Gefährdungsbeurteilung veranlasst werden.

Eine zusätzliche Betreuung ist aus besonderem Anlass notwendig, z. B. bei Neu- oder Umgestaltung der Betriebsstätte, Einführung neuer Verfahren oder Veränderung von Raumnutzungen. Als Unternehmer sind Sie verpflichtet, sich bei besonderen Anlässen beraten zu lassen.

 

(nach DGUV Vorschrift 2, Anlage 2)

Der Umfang der zu erbringenden Betreuung besteht in der Durchführung von Grundbetreuung und dem betriebsspezifischen Teil der Betreuung, beide bilden zusammen die Gesamtbetreuung. Eine Mindesteinsatzzeit für die Grundbetreuung ist vorgeschrieben.

Einsatzzeit Grundbetreuung:

  • 0,5 Stunden pro Beschäftigtem/Jahr für SiFA und Betriebsarzt gemeinsam         (Gefährdungsgruppe III)
  • 1,5 Stunden pro Beschäftigtem/Jahr für SiFA und Betriebsarzt gemeinsam (Gefährdungsgruppe II)
  • 2,5 Stunden pro Beschäftigtem/Jahr für SiFA und Betriebsarzt gemeinsam (Gefährdungsgruppe I)

Bei der Aufteilung der Einsatzzeit sollten die spezifischen Kompetenzen (wer macht was?) beachtet werden. Der Mindestanteil pro SIFA oder Betriebsarzt beträgt 20 % der Einsatzzeit, mindestens aber 0,2 Stunden pro Beschäftigten im Jahr.

Der Umfang der zusätzlichen betriebsspezifischen Betreuungszeit wird entsprechend der abgestimmten Aufgaben jeweils im Unternehmen ermittelt. Dieser Einsatzzeitanteil kann nicht wegen fehlenden Bedarfs entfallen, er ist fester Bestandteil der Gesamtbetreuung.

 

(nach DGUV Vorschrift 2, Anlage 3)

Diese Betreuungsform steht Unternehmen mit maximal 50 Beschäftigten offen. Sie ist branchenspezifisch ausgerichtet und bietet viel Flexibilität und Möglichkeiten zur Eigeninitiative, indem sich die Unternehmensleitung selbst im Arbeits- und Gesundheitsschutz qualifiziert.

Speziell für BGW-Mitgliedsbetriebe biete ich in Kooperation mit der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst- und Wohlfahrtspflege (BGW) die Möglichkeit, dass sich der Unternehmer im Rahmen einer Schulung über die Aufgaben und Pflichten im Arbeitsschutz informiert und dann selbst den Arbeitsschutz in seinem Betrieb organisiert.

Dies spart Kosten, setzt aber voraus, dass der Unternehmer aktiv in das Betriebsgeschehen eingebunden ist und sich im Bereich der Arbeitssicherheit einbringen möchte.

Besondere Anlässe bedürfen weiterhin dem Experten-Wissen von Betriebsarzt oder Fachkraft für Arbeitssicherheit. Wenn Sie z.B. eine Erstbegehung als Bestandsaufnahme durchführen lassen wollen oder Hilfe bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung benötigen, erhalten Sie auch weiterhin Unterstützung. Eine zusätzliche bedarfsorientierte Betreuung vor Ort erfolgt grundsätzlich nur auf ausdrücklichen W u n s c h des Unternehmers.

Eine Unternehmerschulung dauert in der Regel ca. 4,5 Stunden. Hierzu wurde ich als Dozent bei der BGW ausgebildet und zertifiziert.

Nach spätestens 5 Jahren ist eine Auffrischung von ebendiesem Umfang notwendig und umfasst Themen wie z.B. Erfahrungsaustausch, aktuelle branchenspezifische Entwicklungen, Vertiefung einzelner Aspekte.

Im Rahmen der Schulung vermittle ich Ihnen das grundlegende Verständnis für den Arbeits- und Gesundheitsschutz in Ihrem Betrieb und Sie erhalten außerdem viele Anregungen zur Umsetzung in Ihrem Arbeitsumfeld.

Als Nachweis für die Teilnahme an der Unternehmerschulung erhält jede/r Teilnehmer/in ein offizielles Teilnahmezertifikat der BGW. Die Schulungsteilnahme wird vom Kooperationspartner umgehend der BGW mitgeteilt.

Voraussetzung für die Teilnahme an einer Schulung ist die Anmeldung sowie der Abschluss eines Vertrages zur „Alternativen bedarfsorientierten Betreuung“. Dieser beinhaltet die anfallenden Kosten für den Kurs sowie das Anrecht auf eine qualifizierte telefonische Beratung/Auskunft pro Jahr für die kommenden 5 Jahre bis zum Auffrischungsseminar.

Sollte der Unternehmer nicht selbst am Seminar teilnehmen, sondern ein beauftragter Beschäftigter, muss spätestens bis zum Tag der Schulung eine von beiden Seiten unterschriebene „Übertragung von Unternehmerpflichten“ vorliegen, sonst kann die Teilnahmebescheinigung NICHT übergeben werden.

Dauer und Inhalt: 6 Lehreinheiten à 45 min (Gesundheitsschutz/Arbeitssicherheit). Sie erhalten einen für ihre Branche erstellten Unternehmerordner der BGW.

Teilnehmerzahl: max. 12; bei weniger als 5 Anmeldungen behalte ich mir das Recht vor, den Kurs abzusagen. In diesem Falle werden bereits bezahlte Teilnahmeentgelte erstattet oder ein neuer Termin vorgeschlagen.

Anmeldung: Bitte melden Sie sich per mail oder telefonisch an. Ich sende Ihnen dann alle notwendigen Unterlagen zu.