Hygieneschulung Rostock Satow Güstrow Krankenhaus

Hygieneschulung

Hygieneschulungen sind kein notwendiges Übel. Sie gewährleisten einen einheitlichen und ausreichenden Kenntnisstand ihrer Mitarbeiter in Risikobereichen. Sie dienen Ihnen zum als Nachweis der Qualifikation Ihrer Mitarbeiter. Dies gilt insbesondere bei Kontrollen der Behörde oder auch im Falle des Auftretens eines Schadensfalles wie z.B. einer Lebensmittevergiftung – hier wird die Behörde immer die Aktualität der Schulungsunterlagen prüfen.

Durchführung der Schulung nach § 43 Infektionsschutzgesetz für Beschäftigte in Lebensmittelbetrieben

Nach der Erstbelehrung durch das Gesundheitsamt sind Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, Ihre Beschäftigten alle 2 Jahre über die Inhalte der §§ 42/43 Infektionsschutzgesetz zu belehren. Wiederholt zu belehren sind auch die Beschäftigten, die ein „altes Gesundheitszeugnis“ besitzen und keine Erstbelehrung brauchen.

Diese wiederholenden Belehrungen nach dem Infektionsschutzgesetz können innerbetrieblich durch den Arbeitgeber persönlich oder durch von Ihm beauftragte Person erfolgen.

Diese Wiederholungsbelehrungen nach dem Infektionsschutzgesetz sind zu dokumentieren (Inhalte, Datum und Unterschrift der Angestellten), am Ort der Beschäftigung verfügbar zu halten und auf Verlangen der Kontrollbehörde (Lebensmittelüberwachung) zusammen mit der Bescheinigung Ihrer Beschäftigten nach § 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) vorzulegen.

Durchführung der Schulung nach § 35 Infektionsschutzgesetz für Beschäftigte in Gemeinschaftseinrichtungen

Personen, die in den in Gemeinschaftseinrichtungen Lehr-, Erziehungs-, Pflege-, Aufsichts- oder sonstige regelmäßige Tätigkeiten ausüben und Kontakt mit den dort Betreuten haben, sind vor erstmaliger Aufnahme ihrer Tätigkeit und im Weiteren mindestens im Abstand von zwei Jahren von ihrem Arbeitgeber über die gesundheitlichen Anforderungen und Mitwirkungsverpflichtungen nach zu belehren. Über die Belehrung ist ein Protokoll zu erstellen, das beim Arbeitgeber für die Dauer von drei Jahren aufzubewahren ist.