Arbeitsmedizinische Betreuung
Auch die arbeitsmedizinische Betreuung ist für Arbeitgeber > 1 Beschäftigten verpflichtend. Arbeitsmediziner führen je nach Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung die Vorsorge beraten z.B. bei der Organisation der Ersten Hilfe im Betrieb und ermittelt, welchen Einfluss die Arbeitsbedingungen auf die Gesundheit der Mitarbeiterinnen und er die Vorsorge durch, beraten Unternehmer und Beschäftigte in allen Fragen des Gesundheitsschutzes (z.B. bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, Lärmexposition, Infektionsgefahr, psychischer Belastung sowie bei Fragen zur Ergonomie. Der Betriebsarzt soll das Unternehmen regelmäßig oder zu bestimmten Anlässen besuchen und seine Tätigkeit dokumentieren.
Ich arbeite eng mit Arbeitsmedizinern in der Region zusammen und vermittle Ihnen gern einen entsprechenden Kontakt.
Leistungsangebote des Arbeitsmediziners: