Qualifizierte Betreuung im Bereich Arbeitssicherheit
Gesetzliche Grundlage zur Umsetzung der Arbeitssicherheit in Unternehmen, aber auch Behörden sind das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), das Sozialgesetzbuch SGB VII „Gesetzliche Unfallversicherung“ sowie das „Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ (Arbeitssicherheitsgesetz).
In Deutschland überwachen in einem dualen System staatliche Behörden- in Mecklenburg-Vorpommern zum Beispiel das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGUS) – und die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung (Berufsgenossenschaften und Unfallkassen in der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung DGUV) die Arbeitssicherheit. Letztere erlassen Unfallverhütungsvorschriften, die verbindlich geltendes Recht darstellen.
Als Fachkraft für Arbeitssicherheit nach Arbeitssicherheitsgesetz und DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ übernehme ich die staatliche bzw. von ihrer Berufsgenossenschaft geforderte Grund- und Betriebsspezifische Betreuung je nach Unternehmensgröße. Ich biete Ihnen eine rechtssichere Rundumbetreuung Ihres Unternehmens bei der Sie sich nicht mehr um Einzelheiten der Arbeitssicherheit kümmern müssen. Dadurch binden Sie keine wertvollen Ressourcen und können sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren.