Brandschutzbeauftragter Kreis Rostock Umland Güstrow Satow Ribnitz Sanitz

Brandschutzberatung

Unter dem Begriff Brandschutz versteht man alle organisatorischen, baulichen und technischen Maßnahmen, durch die der Entstehung eines Brandes oder der Ausbreitung eines Brandes durch Feuer oder Rauch vorgebeugt und durch die die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten bei einem Brand ermöglicht werden.

Die umfangreichen Anforderungen an den betrieblichen Brandschutz sind einer Vielzahl von Rechtsvorschriften oder Richtlinien festgeschrieben, wie z.B. der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern, Vorschriften des Brandschadensversicherers oder der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen

Die Verhütung und die Verhinderung der Ausbreitung von Bränden sowie die Bekämpfung von Entstehungsbränden sind Gemeinschaftsaufgaben aller im Betrieb beschäftigten Personen. Arbeitgeber, Unternehmer und Leiter einer Einrichtung tragen die Verantwortung für die Erreichung dieser Schutzziele im Betrieb. Zum Aufbau einer hierzu erforderlichen Brandschutzorganisation und für die damit verbundenen vielfältigen Aufgaben biete ich folgende Leistungen an:

Übernahme der Funktion des Brandschutzbeauftragten

nach DGUV Information 205-003 – Aufgaben, Qualifikation, Ausbildung und Bestellung von Brandschutzbeauftragten (DGUV Information 205-003) sowie die vfdb-Richtlinie 12-09/01:2014.

Gefährdungsbeurteilung nach ASR 2.2 und TRGS 800

Durchführung von Brandschutzbegehungen

Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen

Erstellung von Brandschutzordnungen

Erstellung von Brandschutzkonzepten

Durchführung von Evakuierungsübungen

Ausbildung betrieblicher Brandschutzhelfer nach ASR 2.2 und DGUV Information 205-023