Hygieneberatung Hygieneschulungen Uta Richter Rostock

Arbeitsmedizinische Betreuung

Auch die arbeitsmedizinische Betreuung ist für Arbeitgeber > 1 Beschäftigten verpflichtend. Arbeitsmediziner führen je nach Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung die Vorsorge beraten z.B. bei der Organisation der Ersten Hilfe im Betrieb und ermittelt, welchen Einfluss die Arbeitsbedingungen auf die Gesundheit der Mitarbeiterinnen und er die Vorsorge durch, beraten Unternehmer und Beschäftigte in allen Fragen des Gesundheitsschutzes (z.B. bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, Lärmexposition, Infektionsgefahr, psychischer Belastung sowie bei Fragen zur Ergonomie. Der Betriebsarzt soll das Unternehmen regelmäßig oder zu bestimmten Anlässen besuchen und seine Tätigkeit dokumentieren.

Ich arbeite eng mit Arbeitsmedizinern in der Region zusammen und vermittle Ihnen gern einen entsprechenden Kontakt.

Leistungsangebote des Arbeitsmediziners:

Grund-und betriebsspezifische Betreuung

nach Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“

Durchführung von arbeitsmedizinischer Vorsorge

gemäß „Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge“

Durchführung von Eignungsuntersuchungen

Angebot von Präventionsmaßnahmen

Unterstützung bei der Einführung und Etablierung eines Betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM),

Beratung im Rahmen des Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) bei längeren krankheitsbedingten Ausfallzeiten von Beschäftigten